
Gesetzliche Betreuung: Was Sie wissen sollten
Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln oder eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, wird eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Dies betrifft oft Menschen, die psychisch krank, geistig oder körperlich eingeschränkt oder von einer Demenz betroffen sind.
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Entscheidung durch das Betreuungsgericht
Die Entscheidung über eine Betreuung trifft das Betreuungsgericht, ein Teil des zuständigen Amtsgerichts am Wohnort der betroffenen Person. Angehörige, Krankenhäuser, Nachbarn oder Vermieter können eine Betreuung anregen, wenn sie bemerken, dass jemand Schwierigkeiten im Alltag hat. Auch die betroffene Person selbst kann sich an das Gericht wenden. Anonyme Hinweise sind ebenfalls möglich.
Das Gericht beauftragt einen unabhängigen Sachverständigen, der ein Gutachten erstellt. Dieses klärt, ob eine Betreuung erforderlich ist, für welchen Zeitraum sie notwendig ist und in welchen Bereichen die Person Unterstützung benötigt. Anschließend prüft die Betreuungsbehörde, ob Familienangehörige oder Bekannte diese Aufgabe übernehmen können. Steht niemand zur Verfügung, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt. In komplizierten familiären Situationen kann ein neutraler gesetzlicher Betreuer als Vermittler hilfreich sein.
Aufgabenbereiche der gesetzlichen Betreuung
Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person. Diese können folgende Bereiche umfassen:
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Gesundheitssorge: Kontakt zur Krankenkasse, Ärzten und Krankenhäusern.
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Vermögenssorge: Verwaltung von Finanzen, Kontakt mit Banken, Rentenstellen und Fürsorgeeinrichtungen.
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Behördenkommunikation: Schriftverkehr mit Behörden, Heimen, Vermietern und dem Finanzamt.
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Sonstige Aufgaben: Bearbeitung der Post sowie Organisation des Alltags.
In bestimmten Fällen können einzelne Aufgabenbereiche bei der betreuten Person verbleiben, z.B. die Vermögenssorge, wenn sie diese eigenständig und verlässlich erledigen kann.
Wichtig zu wissen ist, dass der Betreute durchaus geschäftsfähig und auch entscheidungsfähig ist, z.B. in Bezug auf medizinische Eingriffe,
wenn ihm das möglich ist.
Bedeutung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann verhindern, dass ein gesetzlicher Betreuer benötigt wird. Diese Dokumente stellen sicher, dass eine vertraute Person im Bedarfsfall Entscheidungen treffen darf. Selbst für Ehepartner ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht notwendig, um im Namen des anderen handeln zu können. Bei minderjährigen Kindern entscheiden automatisch die gesetzlichen Vertreter.
Gibt es keine Vorsorgevollmacht, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Dieser erhält einen Betreuerausweis als Nachweis seiner Legitimation, um die Angelegenheiten der betreuten Person zu regeln.
Kontrolle und Ablauf der Betreuung
Die Arbeit des Berufsbetreuers wird durch das Betreuungsgericht streng überwacht. Jährlich muss ein detaillierter Bericht eingereicht werden, der alle finanziellen und persönlichen Entscheidungen sowie deren Umsetzung dokumentiert. Größere Entscheidungen, wie beispielsweise die Kündigung eines Mietvertrags, bedürfen der Genehmigung durch das Gericht.
Die Betreuung wird immer für einen festgelegten Zeitraum angeordnet. Spätestens nach sieben Jahren – in der Regel jedoch früher – prüft das Gericht, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist. Sobald keine Betreuung mehr benötigt wird, wird sie beendet. Mit dem Tod der betreuten Person endet die Betreuung automatisch.
Zahlen und Fakten zur gesetzlichen Betreuung
In Deutschland stehen derzeit rund 1,3 Millionen Menschen unter gesetzlicher Betreuung. Laut dem Berufsverband der Berufsbetreuer übernehmen in 60 % der Fälle Familienangehörige diese Aufgabe, während die restlichen 40 % von Berufsbetreuern betreut werden.
Die gesetzliche Betreuung stellt eine wichtige Unterstützung dar, um hilfebedürftige Menschen zu schützen und ihren Alltag zu erleichtern. Wenn Sie mehr über Vorsorgevollmachten oder die Aufgaben eines Berufsbetreuers erfahren möchten, kontaktieren Sie mich gerne oder das zuständige Betreuungsgericht.
